Gemeinde Oberstadion

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Steuern & Gebühren

Standortdaten der Gemeinde Oberstadion

Steuern
Grundsteuer A320 v.H. der Messbeträge
Grundsteuer B310 v.H. der Messbeträge
Gewerbesteuer340 v.H. der Messbeträge

 

 

 

 

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer

Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer

Gemäß § 10 Absatz 1 Grundsteuergesetz (GrStG) ist derjenige der Schuldner der Grundsteuer, dem das Grundstück bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet wurde. Die Grundsteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Absatz 1 GrStG). Hieraus folgt, dass derjenige, der am 1. Januar Steuerschuldner der Grundsteuer war, für das ganze Jahr die Steuer zu entrichten hat.

Eigentümerwechsel für die Grundsteuer erst im folgenden Kalenderjahr

Der Wechsel des Eigentümers wird mit Hilfe eines neuen Einheitswertes (sogenannte Zurechnungsfortschreibung) festgestellt. Fortschreibungszeitpunkt ist nach dem Bewertungsgesetz der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt (§ 22 Absatz 4 Nr. 1 BewG). Wer also unterjährig verkauft, das heißt an irgendeinem anderen Datum als dem 1. Januar, muss trotzdem für das laufende Kalenderjahr die Grundsteuer bezahlen, auch wenn der neue Eigentümer schon einige Monate das Haus oder die Eigentumswohnung besitzt.

Private Vereinbarung über anteilige Bezahlung der Grundsteuer

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen steht es Verkäufer und Käufer aber frei, Erstattungsansprüche mittels einer privatrechtlichen Regelung im Kaufvertrag zu vereinbaren. Ist eine anteilige Erstattung im Kaufvertrag nicht ausdrücklich geregelt, bleibt der frühere Eigentümer der Grundsteuerschuldner und kann vom Käufer keinen Anteil an der Grundsteuer für das Jahr des Verkaufs fordern.

Hinweise zur Grundsteuerreform

Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Informationen für Grundstückseigentümer

 

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird vom 1. Juli dieses Jahres an aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Oberstadion sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet deshalb mit einer Vielzahl an Anfragen zu den Bodenrichtwerten.

 

Zum 1. Juli hin wird das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar sein. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden. Sollte Ihr Bodenrichtwert dann noch nicht verfügbar sein, rufen Sie bitte die Seite zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf.

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird weiterhin telefonisch erreichbar sein.

 

Um eine Überlastung der Geschäftsstelle zu vermeiden, werden betroffene Grundstückeigentümer gebeten, die Daten unter dem Internetportal "Grundsteuer BW" der Finanzverwaltung abzurufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter dem Internetportal BORIS BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) oder auf der Internetseite der Gemeinde Oberstadion www.oberstadion.de ->Bauen, Wohnen & Gewerbe -> Bodenrichtwerteoder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.

 

Ihr Bürgermeisteramt

 

 

Gebühren
Wassergebühren2,25 € je m³ Wasser + 7% MWSt.
Abwassergebühren2,10 € je m³ Wasser
Niederschlagswasser0,25 €  je m² versiegelter Fläche

 

 

 

 

Hundesteuer
Steuer 1. Hund pro Kalenderjahr54 €
Steuer 2. Hund oder weiterer Hund pro Kalenderjahr108 €