Bauanträge einreichen
Bauanträge und andere Leistungen einreichen:
Seit dem 1. Januar 2025 ist es aufgrund des Bundesgesetzes verpflichtend alle Bauanträge digital bei der unteren Baurechtsbehörde des Alb-Donau-Kreises einzureichen.
Momentan bietet das Virtuelle Bauamt 14 verschiedene Dienstleistungen an. Diese Leistungen können Sie nur über das landesweite Online-Portal "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa-BW) in Anspruch nehmen. Dieses Portal ermöglicht den direkten Austausch zwischen der Baubehörde und Ihnen als Bauherr oder Ihrem Architekten bzw. Planer. Das bedeutet, Sie können alle notwendigen Anträge und Unterlagen bequem online einreichen und mit der zuständigen Behörde kommunizieren, ohne persönlich vor Ort erscheinen zu müssen.
Folgende verfahren sind derzeit dort abgebildet:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zum Virtuellen Bauamt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-alb-donau/
Alle weiteren Leistungen, die nicht über das Virtuelle Bauamt eingereicht werden können, müssen Sie über die folgende Webseite digital und datenschutzkonform bei uns einreichen:
https://cs.alb-donau-kreis.de an die E-Mailadresse bauen-brand-kats(@)alb-donau-kreis.de
Hinweis: Bitte beachten Sie, bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen vorab mit den Notaren bzw. Grundbuchämtern eine digitale Annahme abzustimmen. Sollte eine digitale Annahme oder Weiterverarbeitung nicht möglich sein, müssen Sie die Unterlagen weiterhin in (mindestens) zweifacher Papierausfertigung bei uns einreichen.
So nutzen Sie das Virtuelle Bauamt
Tipps und Hinweise, wie Sie das Virtuelle Bauamt (ViBa-BW) benutzen, können Sie hier (PDF | 165,7 KB) herunterladen.
Video-Tutorials zum Virtuellen Bauamt und der Nutzung der BundID finden Sie auf dem
Youtube-Kanal des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales sowie auf dem
Youtube-Kanal des Bundesinnenminsteriums.