Qualifizierte Marktbewertung
Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
1. Sie müssen eine Anzeige abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:
o der bisherige Grundsteuerwert ändert sich
Beispiel: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft.
o die Vermögensart ändert sich
Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen.
o es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können
Beispiel: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt.
o es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können
Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt.
o die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen sind
Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.
o sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann.
Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft.
2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
o Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude
o Eigentümerwechsel
o Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse
Wenn Sie eine in 2025 eingetretene Änderung noch nicht angezeigt haben, holen Sie das umgehend nach. Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal "Mein ELSTER" machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal "Mein ELSTER“ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über "Mein ELSTER" abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de oder bei Ihrem Finanzamt.
Drainagepläne
Mühlhausen
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau) für den gesamten Alb-Donau-Kreis >>hier
Mietspiegel
Qualifizierter Mietspiegel
Immer wieder taucht die Frage auf, ob die Gemeinde Oberstadion einen Mietspiegel hat. Über die Verwaltungsgemeinschaft wurde in einem Kooperationsprojekt „Qualifizierter Mietspiegel“ dieses Thema aufgegriffen und ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Somit haben nun alle, Vermieter und Mieter, eine gute Grundlage für die Mietpreise in und um Oberstadion.
Sie finden den „Qualifizierten Mietspiegel“ auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen unter www.vg-munderkingen.de direkt auf der Startseite.
Projekt Raumteiler
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch in den Kommunen des Alb-Donau-Kreises ist bezahlbarer und angepasster Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger nur begrenzt verfügbar. Mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und dem damit verbundenen Zustrom geflüchteter Menschen verschärft sich die Wohnraumsituation erneut.
Aus diesem Grund möchten wir Sie über das Programm:
„Raumteiler- Baden-Württemberg sucht Wohnraum für Menschen ohne Zuhause“
informieren.
Mitwirkende sind neben dem Land Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg und teilnehmende Kommunen im Land.
Die Idee: Verwaltung, Ehrenamtliche, Vereine, Kirchen und Politik informieren in Kooperation über Wohnraummangel und vermitteln in privaten Wohnraum.
Die private Wohnraumvermittlung ermöglicht eine günstige und flexible Unterbringung, vermeidet Brennpunkte und fördert die Integration und das zivilgesellschaftliche Engagement vor Ort. Gemeinsam gelingt es Familien, Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Fluchterfahrung in passenden Wohnraum zu vermitteln und Perspektiven zu schaffen.
Über Aufruf des Links: https://youtu.be/JoLjJiq8MpM können Sie sich in einem interessant gestalteten Video ein Bild über den Raumteiler-Baden-Württemberg machen.
Weiter können Sie sich über die Internetseite: https://www.staedtetag-bw.de/raumteiler ausführlich über das Programm informieren.
Ihr Bürgermeisteramt


