Gemeinde Oberstadion

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Bodenrichtwerte

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis der Bodenrichtwerte berechnet, maßgebend für die Berechnung ist dabei der Stichtag 01. Januar 2022.

Die Bodenrichtwerte können über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abgerufen werden. Die Internetseite "BORIS-BW" startet direkt mit den entsprechenden Bodenrichtwerten der Gemeinde Oberstadion. 

Über www.gutachterausschuss-bw.de oder www.grundsteuer-bw.de können die Bodenrichtwerte ebenfalls abgerufen werden.



Die Erklärung der Bodenrichtwertstempel können hier abgerufen werden.

Bodenrichtwertlinien

Häufig gestellte Fragen

FAQs Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau)

FAQs Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg zur Grundsteuer-BW

Argumentationspapier Gemeindetag