Gemeinde Oberstadion

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Abwasserabsetzung für Poolwasser ab 2021 nur unter Vorlage einer Wasserrechtlichen Erlaubnis möglich

Information des Landratsamt Alb-Donau-Kreis

-Fachdienst Umwelt und Arbeitsschutz-

Abwasserabsetzung für Poolwasser ab 2021 nur unter Vorlage einer Wasserrechtlichen Erlaubnis möglich.

Das Landratsamt teilte im vergangenen Jahr mit, dass Poolwasser grundsätzlich unter den Abwasserbegriff nach § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fällt. Die Versickerung oder die Einleitung von Abwasser ist eine Gewässerbenutzung und benötigt grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes. Aufgrund der in Pools üblicherweise eingesetzten Chemikalien kann eine Erlaubnis hierfür jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis empfiehlt daher, das Poolwasser gedrosselt der öffentlichen Kanalisation (Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanalisation) zuzuführen.

Sollte eine Befüllung des Pools über einen gemeindeeigenen Gartenwasserzähler vorgenommen werden, so ist die Menge dem Rathaus zu melden, damit das Abwasser hierfür in Rechnung gestellt werden kann.

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

gez.
Kevin Wiest
Bürgermeister

Informationen über die Beseitigung von Abwasser aus privaten Schwimmbecken

Beseitigung von Abwasser aus Schwimmbecken

Landratsamt empfiehlt Poolwasser

der öffentlichen Kanalisation zuzuführen

Mit den steigenden Temperaturen halten sich die Menschen wieder mehr im Freien auf. Besonders an sehr warmen Tagen erfreuen sich private Schwimmbecken („Swimming Pools“) großer Beliebtheit. Bevor der Pool benutzt werden kann, muss er gereinigt und mit frischem Wasser befüllt werden. Doch wohin mit dem Wasser aus dem Vorjahr?

Für das Versickern oder Einleiten von Poolwasser in ein Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde benötigt. Für den Alb-Donau-Kreis ist hier der Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis zuständig.

Die Versickerung oder Einleitung von gechlortem Wasser kann zu einer Schädigung von Mikroorganismen im Boden oder Gewässer führen. Ebenso beeinträchtigen Chlor und dessen Abbauprodukte die Gewässergüte. Die Wasserbehörde kann daher eine wasserrechtliche Erlaubnis – wenn überhaupt – nur erteilen, wenn kein Chlor im Wasser mehr vorhanden ist und auch sonst auf weitere Chemikalien oder Zusatzstoffe verzichtet wurde. Dies ist durch eine Wasseranalyse nachzuweisen.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis empfiehlt den Kommunen, einer Befreiung von der Abwassergebühr nur dann zuzustimmen, wenn eine Mehrfertigung der wasserrechtlichen Erlaubnis oder ein nachvollziehbares Entsorgungskonzept vorliegt, bei welchem das Abwasser nicht die Umwelt belastet. Da eine wasserrechtliche Erlaubnis gebührenpflichtig ist und zudem weitere Kosten für eine Wasseranalyse zu veranschlagen sind, kommt eine Befreiung von den Abwassergebühren aufgrund der Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer für eine Poolbesitzerin oder einen Poolbesitzer in der Regel nicht in Frage.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis empfiehlt daher allen Poolbesitzerinnen und -besitzern, das Poolabwasser bei Trockenwetter gedrosselt der öffentlichen Kanalisation (Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanalisation) zuzuführen. Dies ist in den meisten Fällen die umweltverträglichste und kostengünstigste Lösung. Eine gesonderte Genehmigung der Wasserbehörde ist dafür nicht notwendig, die Kosten sind über die Abwassergebühr der jeweiligen Kommune abgegolten.

Ratgeber zur Entwässerung - Sichern Sie Ihr Eigentum vor Überschwemmungsschäden

Rückstauklappen der Kanal-Hausanschlüsse prüfen – Hinweise für alle Haus- und Grundstücksbesitzer

Rückstauklappen prüfen – schützen Sie Ihr Zuhause!
Wichtige Hinweise für alle Haus- und Grundstückseigentümer

Starke Regenfälle und Gewitter nehmen zu – mit ihnen steigt auch die Gefahr von überfluteten Kellern. Dabei kann das Wasser entweder von außen über tieferliegende Eingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten eindringen – oder von innen durch die Kanalisation zurück ins Haus gedrückt werden. Die Folgen: Wasserschäden an Haus und Inventar, viel Arbeit beim Aufräumen und hohe Kosten.

Wie kommt das Wasser in den Keller?
Bei starken Regenfällen schafft es die Kanalisation oft nicht, die Wassermengen schnell genug abzuleiten. Dann steigt das Wasser im Kanalnetz – es kommt zum sogenannten Rückstau. Dieser Rückstau kann sich über die Hausanschlussleitung bis in Ihr Gebäude ausbreiten. Besonders gefährdet sind Räume, deren Abflüsse – zum Beispiel Bodenabläufe, Toiletten oder Waschbecken – unterhalb der Straßenoberfläche liegen. Die Höhe der Straße vor Ihrem Haus nennt man Rückstauebene. Alle Ablaufstellen darunter sind rückstaugefährdet.

Was können Sie tun?
Laut der Abwassersatzung der Gemeinde Oberstadion (§ 20) sind Haus- und Grundstückseigentümer selbst dafür verantwortlich, geeignete Rückstausicherungen einzubauen und funktionsfähig zu halten. Besonders wichtig sind Rückstauklappen in den betroffenen Leitungen. Diese müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, damit sie im Ernstfall auch funktionieren. Ursachen für Ausfälle sind häufig Verschmutzungen, Ablagerungen oder verschlissene Dichtungen.

Bitte lassen Sie Ihre Entwässerungsanlage von einer Fachfirma überprüfen – besonders dann, wenn Ihr Haus schon älter ist oder bei Ihnen in der Vergangenheit Wasser im Keller stand.

Wichtig für Ihre Versicherung
Viele Gebäudeversicherungen übernehmen Rückstauschäden nur dann, wenn eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut ist. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Versicherung eine Elementarschadenversicherung enthält – und ob Rückstauschäden tatsächlich mitversichert sind. Denn ohne Rückstausicherung kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Keine Haftung durch die Gemeinde
Die Gemeinde haftet grundsätzlich nicht für Schäden durch Rückstau – sofern der Rückstau im öffentlichen Kanalnetz bis zur Rückstauebene auftritt (§ 50 und § 51 Abwassersatzung). Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Gebäude selbst schützen.

Unser Appell: Schützen Sie sich rechtzeitig!
Klimaforscher und Fachleute gehen davon aus, dass solche extremen Regenereignisse in Zukunft häufiger auftreten werden. Bitte bereiten Sie sich darauf vor – mit funktionierenden Rückstauklappen und einer passenden Versicherung. Damit ersparen Sie sich im Ernstfall viel Ärger und hohe Kosten.

Weitere Informationen zum kommunalen Starkregenrisikomanagement finden Sie hier:
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregenrisikomanagement

Ihr Bürgermeisteramt Oberstadion

Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz

Wasserzähler ablesen kann Geld sparen!

Wer selbst kontrolliert, der braucht sich am Ende nicht zu ärgern

Jedes Jahr kommt es leider vor, dass durch defekte Ventile an Heizungsanlagen, tropfende Wasserhähne, WC-Spülungen usw. Wasser verloren geht und dadurch sehr hohe Nachzahlungen bei der Endabrechnung entstehen.

Deshalb bitten wir, in regelmäßigen Zeitabständen die Zählerstände der Wasseruhren selbst zu kontrollieren und den Wasserverbrauch zu notieren.

Mehrkosten, die durch derartige Wasserverluste entstanden sind, können von der Gemeinde nicht erlassen werden.

Winterschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern

Frost kann empfindliche Schäden an Hausanschlüssen und Wasserzählern verursachen. Es kommt auch in unserem Versorgungsgebiet immer wieder vor, dass Wasserzähler durch Frosteinwirkung zerstört werden. Viele Frostschäden, besonders aber die an den Wasserzählern, können durch rechtzeitige Vorkehrungen vermieden werden. Kosten, die durch Schäden an den Wasseranschlüssen und Wasserzählern entstehen, müssen von den Anschlussinhabern getragen werden.


Vorkehrungen die Sie treffen können:

  1. Mit Eintritt der Kälte, in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern, Türen und Fenster geschlossen halten. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren rechtzeitig instand setzen.
  2. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in nicht frostfreien Räumen mit Wasser abweisenden Isolierstoffen wie z. B. Kork, Glaswolle, Sägespäne, Holzwolle, Torfmull oder Säcke umhüllen.
  3. Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken, wobei die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler dadurch nicht behindert werden darf.
  4. Bei stärkerem Frost in nicht frostsicheren Räumen Hauptabsperrhähne während der Nacht oder bei geringer Wasserentnahme auch tagsüber schließen und stockwärts Wasserleitungen entleeren (Bezeichnungsschilder an den Absperrhähnen erleichtern die Auffindbarkeit). Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigleitungen sofort wieder schließen. Möglichst auch im Kellergeschoss die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleeren.
  5. Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam zufließen lassen und höchstgelegene Zapfstellen öffnen, damit die Luft entweichen kann; Leerlaufhähne schließen.
  6. Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen; Fachmann hinzuziehen, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird.
  7. Bei Frostschäden an Wasserzählern benachrichtigen Sie bitte das Bürgermeisteramt Oberstadion.
  8. Überprüfen Sie regelmäßig den Wasserverbrauch am Wasserzähler. Bei erhöhtem, für Sie unerklärlichem Wasserverbrauch, informieren Sie bitte sofort die Gemeinde Oberstadion unter Telefon: 07357/9214-0.

Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben

Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.

Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.

Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.

Zur Anmeldung siehe QR-Code.

Anleitung

Kontaktdaten bei Fragen zu Breitband und Gasanschlüssen

Breitband - Netze BW

Tel. 0711 28920640
Mail: tk_hausanschluss_sued(@)netze-bw.de

Gasanschlüsse (auch in Kombination mit Breitband) - Netze Südwest

Tel: 07393 958299
Mail: hausanschlussservice(@)netze-suedwest.de

Vertragsfragen - NetCom (Netzbetreiber)

Tel. 0800 3629264
Mail: kundenmanagement(@)netcom-bw.de